
Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Anbieterinnen gesetzlich Pflicht. Dabei weisen laut der jährlich erscheinenden WebAIM Million-Studie 94,8 Prozent der meistbesuchten Startseiten weltweit mindestens einen WCAG-Fehler auf (WebAIM 2025). TYPO3 läuft besonders häufig dort, wo barrierefreheit besonders zählt: bei Behörden, Hochschulen – aber auch häufig im Mittelstand.
Dieser Beitrag wirft einen Blick darauf, welche Standards für TYPO3 gelten (WCAG 2.2, BITV 2.0, BFSG), ob sich TYPO3 barrierefrei umsetzen lässt und welche Fehler bei Barrierefreiheit in der Praxis am häufigsten auftreten. Ein Beispiel aus unserem Agenturalltag zeigt, wie ein barrierefreier Relaunch konkret ablaufen kann.
Was bedeutet TYPO3-Barrierefreiheit?
TYPO3-Barrierefreiheit bedeutet, eine TYPO3-Website so zu bauen, dass Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen alle Inhalte nutzen können. Wichtig: Damit geht es nicht nur um ein technisches Konzept sondern auch den Grundgedanken, dass alle gleichermaßen an einer Sache teilhaben können. Barrierefreiheit kann aufgrund der strengen Regulatorik durchaus als lästig betrachtet werden. Dass der Sache auch die Idee der Teilhabe zugrundeliegt, sollte man dabei aus unserer Sicht nicht vergessen.
Drei Regelwerke geben den Rahmen vor:
| Regelwerk | Gilt für | Grundlage |
|---|---|---|
| WCAG 2.2 AA | international, technischer Referenzrahmen | W3C-Standard |
| BITV 2.0 | öffentliche Stellen in Deutschland | basiert auf WCAG |
| BFSG | gewerbliche Anbieter im B2C seit 2025 | setzt EU-Richtlinie 2019/882 um |
Wer die umfassende Dokumentation WCAG 2.2 AA erfüllt, deckt alle drei weitgehend ab. WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) ist die international anerkannte Norm für barrierefreie Webinhalte.
Ist TYPO3 barrierefrei?
Das kommt natürlich darauf an, um welche Website es sich handelt. Die gute Nachricht: TYPO3 lässt sich vollständig WCAG 2.2 AA-konform umsetzen. Das CMS bringt nämlich Tastaturnavigation, Alt-Text-Verwaltung und barrierefreie Formulare bereits im Standard mit. TYPO3 v14 (Long Term Support seit April 2026) liefert dabei ein komplettes Backend-Redesign mit besserer Screenreader-Unterstützung und Formularen, die das BFSG deutlich genauer erfüllen (TYPO3 2026). Hier lässt sich eine Konsolidierung des Konzeptes der Barrierefreiheit im Webstandard von TYPO3 erkennen.
Ein Punkt ist entscheidend: TYPO3-Websites werden meist individuell programmiert. Das bringt volle Kontrolle über die Generierung von HTML-Code, aber auch volle Verantwortung. Ob eine konkrete Seite wirklich barrierefrei ist, hängt trotz der erwähnten Umsetzbarkeit dennoch stark von der Template-Entwicklung, der Auswahl von Extensions und der redaktionellen Praxis ab.
Ist TYPO3 noch zeitgemäß?
Im deutschsprachigen Raum ja, dabei in einer klaren Nische. Weltweit liegt der Marktanteil bei nur rund einem Prozent (W3Techs 2026). Für Behörden, Hochschulen und große Organisationen mit vielen Redakteurinnen, granularen Rechtestrukturen und Mehrsprachigkeit bleibt TYPO3 im DACH-Raum häufig die erste Wahl. Aber Achtung: Für kleinere Websites mit überschaubarer Redaktion, wenigen Seiten und kleineren Redaktionsteams ist TYPO3 womöglich überdimensioniert. WordPress ist eine solide Alternative: schnellere Einarbeitung, oft geringerer Pflegeaufwand, kleinere Hosting-Anforderungen. Barrierefreiheit umsetzen lässt sich mit WordPress ebenfalls, mit einem klaren Ablauf für barrierefreie WordPress-Websites.
Typische Barrierefreiheitsprobleme in TYPO3-Projekten
Viele Barrieren entstehen nicht im Kernsystem von TYPO3, sondern wie erwähnt auch durch Templates, Extensions und in der Redaktion. Drei Fehler dominieren laut WebAIM (2025) die Praxis:
- zu geringe Farbkontraste,
- fehlende Alt-Texte,
- fehlende Formular-Labels.
Dazu kommen diese TYPO3-spezifischen Schwachstellen:
- Nicht-semantisches HTML: Werden alle Bausteine einer Seite in neutrale
<div>Container gepackt statt in bedeutungstragende Bereiche wie<nav>für die Navigation,<main>für den Hauptinhalt oder<header>für den Kopfbereich, fehlt einem Screenreader die Orientierung. - Nicht barrierefreie Extensions: Slider, Akkordeons und Formular-Plugins sind häufig nur mit der Maus bedienbar. Jede Extension sollte daher gemäß der Richtlinien vor dem Einsatz auf Tastatur- und Screenreader-Tauglichkeit geprüft werden.
- AJAX ohne Ankündigung: Wird ein Seitenbereich nachgeladen, ohne dass die Seite neu lädt, etwa bei Filterergebnissen, bekommt ein Screenreader das oft nicht mit. Die Software, die Blinden den Bildschirm vorliest, braucht ein technisches Signal (eine ARIA-Live-Region), sonst bleibt die Änderung für sie unsichtbar.
- Redaktionelle Barrieren: Uneinheitliche Überschriften, unstrukturiertes Hervorheben (fetten) von Texten und kontextartme Linktexte wie „hier klicken“ (was passiert durch den Klick? etc.)
Ein typischer Fall aus unserem Agenturalltag
Eine Stadtverwaltung in der Region, rund 70.000 Einwohner, betreibt ihre Website seit einem Relaunch 2019 auf TYPO3 v9. Mit dem BFSG-Stichtag wird die BITV-Konformität unmittelbar drängend, ein Update von TYPO3 auf Barrierefreiheit muss her. Ein erster Blick hinter die Kulissen zeigt das „übliche Bild“: Templates mit einer Vielzahl von
<div>-Containern, ein Bildslider ohne Möglichkeit zur Tastaturbedienung, dutzende nicht barrierefreie PDF-Anhänge und Redakteur*innen, die Seitenelemente und Layouts durch mangelnde Schulung nicht technisch korrekt einsetzen, wodurch eine hierarchische HTML-Struktur in neuen oder editierten Inhalten nicht hinreichend vorhanden ist. Ein reines Nachrüsten der alten Templates wäre nach einer ersten Einschätzung teurer als der „saubere Schnitt“. Die Verwaltung nutzt deshalb den ohnehin fälligen Versionierungsschritt und steigt auf TYPO3 v14 LTS um.
Ergebnis: Semantisch korrekte Templates, geprüfte und validierte Extensions, eine umfassende Redakteursschulung und ein abschließender BIK-BITV-Test sichern die zukünftige Konformität. Alte und zukünftige Dokumente im PDF-Format werden schrittweise durch barrierefreie Elemente ersetzt. Und auch die Nutzerin ohne Einschränkungen freut sich über schnellere Ladezeiten sowie einen optisch besseren Gesamteindruck – welcher in dem Zuge der umfassenden Optimierung der Website gleich mit umgesetzt werden konnten. Nach dem Relaunch verbleiben sporadische Nachprüfungen nach Inhaltsänderungen, weil Barrierefreiheit mit jeder neuen Seite neu entsteht, wobei die Kundin laufend ihre eigene Kompetenz in Sachen Barrierefreiheit in TYPO3 stärken kann.
Das kommt Ihnen zum Teil bereits bekannt vor? Wir helfen gerne! Wo Ihre TYPO3-Website in Sachen Barrierefreiheit konkret steht, zeigt Ihnen z.B. unser kostenloser Schnelltest auf Barrierefreiheit.
Welche Agentur kann meine TYPO3-Website barrierefrei machen?
Aus unserer Sicht sollte dies idealerweise eine Agentur sein, die die Kernkompetenzen der beiden Teildisziplinen TYPO3-Entwicklung und Barrierefreiheit umfassend beherrscht. Barrierefreiheit entsteht auf Template-Ebene z.B. in Fluid und TypoScript, bei der Extension-Auswahl und in der Redaktion. Wer dabei nur auditiert, aber nicht korrespondierend entwickeln kann oder möchte, liefert eine Mängelliste ohne Lösungsansätze. Dies erzeugt eine kommunikative Lücke, zusätzliche Abstimmungsschleifen – Sie kennen es ja. Sinnvoll ist aus unserer Sicht daher eine Anbieterin mit mindestens drei Fähigkeiten:
- TYPO3-Entwicklung
- UX-Design
- solide Kenntnis und Erfahrung mit BITV und BFSG.
Wir bei SinusQuadrat sind übrigens zertifizierter TYPO3-Partner (Silver Member) und verbinden über 15 Jahre TYPO3-Praxis mit viel Erfahrung im Bereich Barrierefreiheit. Dabei arbeiten wir z.B. zur Qualitätssicherung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden zusammen.
Häufige Fragen zu TYPO3 und Barrierefreiheit
Agenturen mit eigenem UX-Team, welches Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt, und einem Entwicklungsteam, das die Anforderungen parallel dazu in TYPO3 umsetzt. UX-Design und Barrierefreiheit verfolgen stets dasselbe Ziel, nur für unterschiedliche Zielgruppen: Klare Strukturen, verständliche Sprache, gut bedienbare Elemente. Achten Sie auf belastbare Referenzen im öffentlichen Sektor und nachgewiesene Erfahrung mit WCAG 2.2 AA.
Spezialisierte Digitalagenturen mit Erfahrung im öffentlichen Sektor und Kenntnis der BITV 2.0. Öffentliche Stellen sind bereits seit Mitte 2025 durch die BITV und Landesgesetze verpflichtet und brauchen eine zertifizierbare Konformität, etwa über den BIK-BITV-Test. Zu empfehlen sind daher Anbieter, die Beratung, Entwicklung und Schulung aus einer Hand liefern können.
Pauschal ist dies schwer zu beziffern, weil Ausgangszustand und Umfang den Aufwand bestimmen. Eine Neuentwicklung mit Barrierefreiheit als Planungsgrundlage ist meist günstiger als das Nachrüsten einer Altseite. Unsicher? Fragen Sie einfach nach. Wir melden uns gerne mit einer ehrlichen Einschätzung für Ihre Website, sobald wir den Handlungsbedarf hinreichend identifiziert haben.
Seit dem 28. Juni 2025 für gewerbliche Anbieter digitaler Dienstleistungen im B2C-Bereich und für alle öffentlichen Stellen (BFSG 2025). Kleinstunternehmen mit unter zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind als Dienstleister ausgenommen. Öffentliche Stellen waren bereits zuvor durch die BITV verpflichtet.
TYPO3 barrierefrei umsetzen mit SinusQuadrat – das machen wir gerne
Wir sind SinusQuadrat, eine inhabergeführte Digitalagentur aus Offenburg, und begleiten Mittelstand und Verwaltungen seit 2009 bei IT-Projekten. Wir verbinden langjährige TYPO3-Erfahrung mit digitaler Barrierefreiheit, von der Anforderungsanalyse über Templates und Extensions bis zur Redakteurinnenschulung, ergänzt um Leichte Sprache und Gebärdensprach-Videos.
Sie haben direkten Kontakt zu den Menschen, die das Projekt umsetzen. Wir sagen ehrlich, was geht und was nicht. Und wir denken mit – technisch, konzeptionell und organisatorisch.
Für ein ein Erstgespräch zum Handlungsbedarf Ihrer TYPO3-Website:
Quellen
- WebAIM (2025): The WebAIM Million 2025 – An Annual Accessibility Analysis of the Top 1,000,000 Home Pages, Februar 2025 – https://webaim.org/projects/million/2025
- Bundesministerium der Justiz (2025): Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft seit 28. Juni 2025 – https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/
- TYPO3 GmbH (2026): TYPO3 v14 LTS – Release-Informationen, April 2026 – https://typo3.com/de
- W3Techs (2026): Usage statistics of content management systems – https://w3techs.com/technologies/overview/content_management
- W3C/WAI: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 (aktuell gültiger Standard) – https://www.w3.org/TR/WCAG22/
Autor: Deniz Czesch | für SinusQuadrat, die Digitalagentur aus Offenburg.